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   OVG Sachsen, 14.08.2009 - 1 B 426/09   

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OVG Sachsen, 14.08.2009 - 1 B 426/09 (https://dejure.org/2009,19997)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.08.2009 - 1 B 426/09 (https://dejure.org/2009,19997)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. August 2009 - 1 B 426/09 (https://dejure.org/2009,19997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123; VO (E 6) Nr. 796/2004
    Agrarförderung; Gemeinschaftsrecht; Aufrechnung; Gegenforderung; Verrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Art. 73 Ziff. 2 Verordnung Nr. 796/2004/EG (VO 796/2004/EG) als Rechtsinstitut "der Verrechnung"; Systematische Auslegung der Regelung in Art. 73 Ziff. 2 VO 796/2004/EG

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; VO (E 6) Nr. 796/2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 2.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2009 - 1 B 426/09
    Zwar hindert die aufschiebende Wirkung eines eingelegten Rechtsbehelfs als solche nicht, eine Aufrechnung vorzunehmen, auch wenn ein Leistungsbescheid - wie hier - einstweilen nicht vollziehbar ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.10.2007 - 3 BS 186/07 - und BVerwG, Beschl. v. 11.8.2005, - 2 B 2/05 -, jeweils zitiert nach juris; BVerwG, Urt. v. 20.11.2008, a. a. O.).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-209/00

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Deutschland die Entscheidung der Kommission,

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2009 - 1 B 426/09
    Es ist nach dem eindeutigen Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 vielmehr davon auszugehen, dass zwar die Entscheidung, ob verrechnet werden soll oder nicht, den Mitgliedsstaaten obliegt, dass aber die aufgrund dieser Entscheidung festzulegenden Modalitäten dem nationalen Recht unterfallen (vgl. in diesem Zusammenhang auch EUGH, Urt. v. 12.12.2002, NVwZ 2003, 338).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2003 - 2 U 20/02

    Gerichtsbesetzung: Bindungswirkung des Einzelrichterbeschlusses des mangels

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2009 - 1 B 426/09
    Inwieweit bei einer Verweisung (§ 17a Abs. 2 GVG) sich eine vom abgebenden Gericht vorgenommene Einzelrichterübertragung (§ 6 Abs. 1 VwGO) auf das Verfahren beim aufnehmenden Gericht auswirkt, ist umstritten (vgl. Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 6 Rn. 69; OLG Frankfurt, Urt. v. 11.4.2003 - 2 U 20/02 - zitiert nach juris einerseits; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.10.1989 - 21 L 279/89 - zitiert nach juris; Stolleis in Schoch et al., VwGO, § 6 Rn. 29; Posser/Wolff, VwGO, § 6 Rn. 39 andererseits).
  • OVG Sachsen, 14.07.2009 - 1 A 64/09

    Aufrechnung; Vollziehbarkeit; Anfechtbarkeit; Rückforderung

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2009 - 1 B 426/09
    Etwas anderes gilt aber nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Beschl. v. 14.7.2009 - 1 A 64/09), für die Aufrechenbarkeit solcher Geldforderungen, deren Bestand oder Fälligkeit - wie hier - ihrerseits einen Verwaltungsakt voraussetzt, sofern und solange die Vollziehung dieses Verwaltungsaktes ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.2008, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.10.1989 - 21 L 279/89

    Bindungswirkung eines Übertragungsbeschlusses im Fall der Verweisung an ein

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2009 - 1 B 426/09
    Inwieweit bei einer Verweisung (§ 17a Abs. 2 GVG) sich eine vom abgebenden Gericht vorgenommene Einzelrichterübertragung (§ 6 Abs. 1 VwGO) auf das Verfahren beim aufnehmenden Gericht auswirkt, ist umstritten (vgl. Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 6 Rn. 69; OLG Frankfurt, Urt. v. 11.4.2003 - 2 U 20/02 - zitiert nach juris einerseits; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.10.1989 - 21 L 279/89 - zitiert nach juris; Stolleis in Schoch et al., VwGO, § 6 Rn. 29; Posser/Wolff, VwGO, § 6 Rn. 39 andererseits).
  • OVG Sachsen, 29.10.2007 - 3 BS 186/07
    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2009 - 1 B 426/09
    Zwar hindert die aufschiebende Wirkung eines eingelegten Rechtsbehelfs als solche nicht, eine Aufrechnung vorzunehmen, auch wenn ein Leistungsbescheid - wie hier - einstweilen nicht vollziehbar ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.10.2007 - 3 BS 186/07 - und BVerwG, Beschl. v. 11.8.2005, - 2 B 2/05 -, jeweils zitiert nach juris; BVerwG, Urt. v. 20.11.2008, a. a. O.).
  • VG Saarlouis, 11.11.2009 - 2 L 875/09

    Beförderung; Auswahlentscheidung bei fehlender Vorbeurteilung eines Konkurrenten

    zum zulässigen Abstellen auf die Wahrnehmung besonders herausgehobener Dienstaufgaben zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.09.2009 -1 B 426/09-, mit zahlreichen weiteren Nachweisen.

    zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.09.2009 -1 B 426/09- m. w. N.; Urteil vom 15.07.1993 -1 R 59/91-; Beschlüsse der Kammer vom 30.09.2009 -2 L 622/09- und vom 20.07.2009 -2 L 244/09-.

  • VG Saarlouis, 20.11.2009 - 2 L 954/09

    Zur vorrangigen Beförderung gleich beurteilter Beamter anhand des Innehabens

    zum zulässigen Abstellen auf die Wahrnehmung besonders herausgehobener Dienstaufgaben zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.09.2009 -1 B 426/09-, mit zahlreichen weiteren Nachweisen.

    zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.09.2009 -1 B 426/09- m. w. N.; Urteil vom 15.07.1993 -1 R 59/91-; Beschlüsse der Kammer vom 11.11.2009 -2 L 875/09-, vom 30.09.2009 -2 L 622/09- und vom 20.07.2009 -2 L 244/09-.

  • OVG Sachsen, 14.08.2009 - 1 B 424/09

    Zwischenentscheidung; Rechtsschutzinteresse

    Für diesen ist mit der Entscheidung des Senats vom 14.8.2009 - 1 B 426/09 - über die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts das Rechtsschutzinteresse entfallen.
  • VG Frankfurt/Oder, 02.03.2023 - 9 L 404/22
    Dies gilt grundsätzlich auch für die Berücksichtigung von Ansprüchen aus der Vergangenheit, die regelmäßig nicht erforderlich sind, um gegenwärtige Notlagen zu beheben und andernfalls eintretenden erheblichen Grundrechtsverletzungen zu begegnen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2005 - 4 B 29/04 -, juris), es sei denn, der durch ihre Versagung hervorgerufene Nachholbedarf wirkt fort und bedingt eine aktuelle, nicht auf anderem Wege abwendbare Notlage (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. August 2009 - 1 B 426/09 -, Rn. 7, juris).
  • VG Saarlouis, 06.01.2012 - 2 L 955/11

    Erfolgloses Begehren auf vorläufige Untersagung der Beförderung in ein Amt der

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.09.2009 - 1 B 426/09 -, amtl.
  • VG Augsburg, 15.09.2009 - Au 3 K 08.1759

    Betriebsprämie; Änderungsbescheid; Betriebsinhaber in besonderer Lage; Vererbung

    Der Grundsatz gilt auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, denn gegen Treu und Glauben zu verstoßen, erlaubt die Rechtsordnung niemandem (vgl. hierzu insbesondere BVerwG vom 6.9.1988, BVerwGE 80, 178 m.w.N. zu einem Folgenbeseitigungsanspruch, dem der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegensteht, wenn ein Zustand beseitigt werden soll, der sogleich rechtmäßig wieder hergestellt werden könnte; BayVGH vom 24.4.1996; vom 14.2.2008 BayVBl 2008, 346; zu landwirtschaftlichen Subventionen SächsOVG vom 14.8.2009 Az. 1 B 426/09 zitiert nach juris, NJW 1996, 3163).
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